Förderberechtigte Unternehmen können für jedes Kalenderjahr ein Gesuch um den LIB stellen. Die Bemessung erfolgt dabei grundsätzlich auf Basis der Jahresrechnung des Geschäftsjahres, das dem betreffenden Kalenderjahr um zwei Jahre vorausgeht und in diesem endet.
Weil die Gesetzesänderung erst spät im Jahr 2026 in Kraft getreten ist (1. Oktober 2026), ist die Eingabefrist für das Beitragsjahr 2026 auf den 31. Januar 2027 gesetzt (gleiche Frist wie für das Beitragsjahr 2027). Die folgenden Termine gelten:
Beitragsjahr 2026:
- Basierend auf Jahresrechnung des Geschäftsjahres 2024
- Gesuchstellung seit dem 1. Oktober 2026 und ausnahmsweise bis zum 31. Januar 2027
- Prüfung und Sprechung LIB durch Kanton bis spätestens Ende 2027
Beitragsjahr 2027:
- Basierend auf Jahresrechnung des Geschäftsjahres 2025
- Gesuchstellung ebenfalls seit dem 1. Oktober 2026 und bis zum 31. Januar 2027
- Prüfung und Sprechung LIB durch Kanton bis spätestens Ende 2027
Beitragsjahr 2028:
- Basierend auf Jahresrechnung des Geschäftsjahres 2026
- Gesuchstellung ab dem 1. Oktober 2027 und bis zum 31. Januar 2028
- Prüfung und Sprechung LIB durch Kanton bis spätestens Ende 2028