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Standortförderung

Ein breites Massnahmenpaket zur Sicherung der Standortattraktivität

Innovationskraft durch Forschung und Entwicklung sowie Start-ups, gut erreichbare und ausgebaute Wirtschaftsflächen, die Verfügbarkeit von Arbeitskräften, effiziente Verwaltungsprozesse und eine gute Lebensqualität sind einige der Faktoren, die den Standortentscheid von Unternehmen beeinflussen. Auf Basis einer umfassenden Standortanalyse wurden im Rahmen des Projekts "Weiterentwicklung der Standortförderung" gezielt Massnahmen für den Kanton Luzern definiert. Diese stärken jene Standortfaktoren, die noch Optimierungspotenzial aufweisen und decken die bei der Analyse erkannten Lücken ab.

Von den Massnahmen profitieren nicht nur Unternehmen, sondern auch die Bevölkerung – durch einen attraktiven Wirtschaftsstandort, bessere Rahmenbedingungen und eine hohe Lebensqualität. Koordiniert und gesteuert werden die Massnahmen durch das neue Fokusprogramm Standortförderung.

 

Sechs relevante Standortfaktoren abgeleitet vom Bericht Kantonaler Wettbewerbsindikator der UBS

Massnahmen zugunsten der Luzerner Unternehmen

Der Schwerpunkt der Massnahmen zu Gunsten der Luzerner Unternehmen liegt auf der Innovationsförderung und der Verbesserung der Rahmenbedingungen in Sachen Steuerbelastung, internationale Schulen, Digitalisierung, Verfügbarkeit von Wirtschafts- und Wohnflächen und einer kundenorientierten Verwaltung.

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Massnahmen zugunsten der Luzerner Bevölkerung

Die Massnahmen zu Gunsten der Luzerner Bevölkerung fokussieren auf Verbesserungen in den Bereichen Steuerbelastung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kultur und Digitalisierung.

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Fokusprogramm Standortförderung

Die Standortförderung ist eine Querschnittsaufgabe der Verwaltung. Die Massnahmen zur Verbesserung der Standortfaktoren können deshalb an unterschiedlichen Stellen in der Verwaltung angesiedelt sein. Um eine zwischen den Verwaltungseinheiten abgestimmte Planung und Steuerung der Massnahmen zu ermöglichen, braucht es einen Steuerungsrahmen. Dazu soll das «Fokusprogramm Standortförderung» eingeführt und im Gesetz verankert werden. Mit diesem Programm wird ab 2026 jeweils für eine vierjährige Umsetzungsperiode die übergreifende Planung und Steuerung aller genannten Standortmassnahmen vorgenommen. Eine Begleitgruppe mit Vertretungen von Wirtschaft, Gewerkschaften und Gemeinden unterstützt diesen Prozess.

 

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