Massnahmen zugunsten der Luzerner Unternehmen
Der Schwerpunkt der Massnahmen zu Gunsten der Luzerner Unternehmen liegt auf der Innovationsförderung und der Verbesserung der Rahmenbedingungen in Sachen Steuerbelastung, internationale Schulen, Digitalisierung, Verfügbarkeit von Wirtschafts- und Wohnflächen und einer kundenorientierten Verwaltung.
Massnahmen zugunsten der Luzerner Bevölkerung
Die Massnahmen zu Gunsten der Luzerner Bevölkerung fokussieren auf Verbesserungen in den Bereichen Steuerbelastung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kultur und Digitalisierung.
Fokusprogramm Standortförderung
Die Standortförderung ist eine Querschnittsaufgabe der Verwaltung. Die Massnahmen zur Verbesserung der Standortfaktoren können deshalb an unterschiedlichen Stellen in der Verwaltung angesiedelt sein. Um eine zwischen den Verwaltungseinheiten abgestimmte Planung und Steuerung der Massnahmen zu ermöglichen, braucht es einen Steuerungsrahmen. Dazu wurde das «Fokusprogramm Standortförderung» eingeführt und im Gesetz verankert. Mit diesem Programm wird ab 2026 jeweils für eine vierjährige Umsetzungsperiode die übergreifende Planung und Steuerung aller genannten Standortmassnahmen vorgenommen. Eine Begleitgruppe mit Vertretungen von Wirtschaft, Gewerkschaften und Gemeinden unterstützt diesen Prozess.