Innovation ist ein relevanter Standortfaktor, bei dem der Kanton Luzern bisher unterdurchschnittlich abgeschnitten hat und Aufholpotenzial aufweist. Nebst der Massnahme "Förderung Startup- & Innovationsökosystem" soll hier insbesondere der Luzerner Innovationsbeitrag (LIB) Gegensteuer geben.
Der Luzerner Innovationsbeitrag (LIB) ist ein Anreizinstrument für Investitionen in Forschung und Entwicklung. Unternehmen, die innovativ tätig sind, sollen Förderbeiträge beantragen können. Die Förderung von Innovation erzeugt einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen, unterstützt die Innovationstätigkeit bereits ansässiger Unternehmen und erhöht die Standortattraktivität für neue Unternehmen.
Der Luzerner Innovationsbeitrag steht allen im kantonalen Handelsregister eingetragenen Unternehmen offen, die im Kanton Luzern wirtschaftlich tätig sind und nachhaltiges Wirtschaften sowie eine verlässliche Buchführung in einem ordentlichen Revisionsverfahren nachweisen können.
Vorbehaltlich der Volksabstimmung über das Gesetz zur Wirtschaftsförderung und Regionalpolitik können Gesuche voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2026 eingereicht werden. Informationen zum Gesuch und den einzureichenden Unterlagen werden – bei einem zustimmenden Abstimmungsergebnis – zeitnah nach der Volksabstimmung auf www.standortfoerderung.lu.ch publiziert werden.