Innovation fördern. Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Der Luzerner Innovationsbeitrag (LIB) unterstützt Unternehmen im Kanton Luzern bei Tätigkeiten und Massnahmen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation. Der Beitrag stärkt die Innovationskraft der Luzerner Wirtschaft und trägt dazu bei, den Kanton Luzern als attraktiven Unternehmens- und Innovationsstandort weiterzuentwickeln. Der LIB ist branchenneutral ausgestaltet und steht allen Unternehmen offen, welche die Förderkriterien erfüllen. Förderberechtigt sind Grundlagen- und industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Organisations- und Prozessvorhaben sowie bestimmte klinische Studien.
Das Handbuch Luzerner Innovationsbeitrag (LIB) bildet die Dokumentation zum LIB. Es regelt Gegenstand, Förderkriterien, zeitlichen Rahmen, Berechnungsgrundlagen sowie das ordentliche Verfahren.
Gesuche müssen bis spätestens am 31. Januar des jeweiligen Beitragsjahres eingereicht werden. Für die Beitragsjahre 2026 und 2027 gilt eine Frist bis zum 31. Januar 2027.